Aus dem „Stern“ 31 / 2006 – dem Kritiker haben auch die Ohren geblutet, lieber Björn,, dies noch zur „Henne“…
ZITAT:
CD 1.(-) Ich denk an Dich
Semino Rossi
Hm. Es wäre juristisch zu prüfen, ob man Herrn Rossi nicht verklagen kann. Wegen Bedrohung von Unschuldigen und unerlaubter Heranwanzung. Oder wie sollen wir den Albumtitel sonst verstehen?
„Ich denk an Dich“? Wer Rossi je gehört, gesehen, erlitten hat, muß Zivilcourage zeigen, aufstehen und laut und deutlich sagen:„Nein, Sportsfreund, du denkst gefälligst an jemand anderen! An mich nicht! Ich verbitte mir das!“ Aber der Mann wird nicht hören.Also beschreiben wir den Klageweg und hören den Richterspruch:
Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil : Herr Semino Rossi, geb.1962 in Argentinien, Schlagersänger, muß es künftig unterlassen, an wehrlose stern-Leser zu denken. Er verpflichtet sich, sollte er tatsächlich denken wollen, seine ganzen intellektuellen Fähigkeiten auf das Verfertigen von Schlagertexten zu konzentrieren, die über das Niveau von „Laß mich nie mehr allein“ oder „Meine Sonne bist du“ hinausgehen. Alternativ wird Semino Rossi zu 10 Jahren gemeinnütziger Arbeit verurteilt . Der Antrag der Verteidigung, S.R.s Gesang sei bereits als gemeinnützige Arbeit anzuerkennen, wird abgelehnt, da das Gemeinwohl beim allerbesten Willen nicht zu erkennen ist. Das Urteil kann nicht angefochten werden. Es tritt sofort in Kraft. Wär! Das! Schön!